Die Behandlungen werden, entsprechend der Gebuehrenordnung für Aerzte (GOÄ), in Rechnung gestellt.
Die Rechnung kann bei privaten Krankenversicherungen eingereicht werden.
Zusatzversicherungen erstatten die Kosten je nach Vertrag, wenn Aerzte (für Naturheilweisen) eingeschlossen sind.
Patienten, die bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind müssen die Kosten in der Regel selbst tragen. Manche Krankenkassen (TKK) und Betriebskrankenkassen (SBK, BWM) übernehmen einen Teil der Kosten von derzeit 70,00 Euro / 55min.
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